Voraussetzungen
Wie Du sicher schon weißt, erfolgt der Einstieg in den Polizeiberuf über ein dreijähriges Bachelorstudium.
Das bedeutet, Du benötigst die Berechtigung studieren zu dürfen (Hochschulzugangsberechtigung). Hierzu zählen das Abitur und die Fachhochschulreife.
ABER: Wir ermöglichen Dir auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife den Einstieg! Wie genau das geht? Das ist abhängig davon, welche Vorbildung Du mitbringst. Mit einem Klick auf deine Vorbildung erfährst Du, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um Dich bewerben zu können.
Ich möchte zur Polizei mit/als...
Du bist gerade dabei, Dein Abitur bzw. Deine Fachhochschulreife zu absolvieren oder hast Deinen Abschluss bereits in der Tasche?
Dann musst Du neben den allgemeinen Voraussetzungen (s.u.) folgende Leistungen erbracht haben, um Dich bei uns bewerben zu können:
- Mindestens 04 Punkte in den Fächern Deutsch und Mathematik
Außerdem musst Du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Du bist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
- Du hast sechs Jahre Englischunterricht besucht oder kannst ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Du bist gerichtlich nicht bestraft.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Du bist mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
- Du hast das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Du bist darüber hinaus gesund und sportlich.
Hinweis zum Schwimmabzeichen:
Gemäß der Neuauflage der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vom 01.01.2020 wird ab dem Jahr 2020 altersunabhängig das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ausgestellt.
Höherwertige Schwimmnachweise (z. B. Deutsche Schwimmabzeichen Silber oder deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze) werden auch mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2019 als Schwimmnachweis anerkannt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Bitte erkundige Dich bei uns, wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.
Mit Realschulabschluss zur Polizei? Kein Problem! So geht’s:
- Stelle Deine Leistungen im Eingnungsauswahlverfahren unter Beweis und sichere Dir einen der begehrten Praktikantenverträge
- Erlange die Fachhochschulreife durch den Besuch der zweijährigen Fachoberschule (FOS) Wirtschaft und Verwaltung (Verwaltung und Rechtspflege). Das Praktikum im Rahmen des Besuchs der Klasse 11 der Fachoberschule absolvierst Du natürlich bei uns.
- Starte anschließend direkt – ohne erneute Bewerbung – in das Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen. Du musst lediglich den Sporttest wiederholen und Dich erneut einer medizinischen Überprüfung unterziehen.
Bei der Auswahl Deiner Fachoberschule sind wir bemüht, Rücksicht auf Deine Heimatnähe zu nehmen und bieten Dir den Besuch einer Schule in Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Hann. Münden, Northeim, Stade, Leer oder Nienburg an (siehe Karte unten).
Um Dich bewerben zu können, musst Du neben den allgemeinen Voraussetzungen Folgendes mitbringen:
- Realschulabschluss mit einem Gesamtnotenschnitt von mindestens 3,3
- Mindestens die Note 3 in den Fächern Mathematik und Deutsch
- Dein Sozialverhalten muss mindestens mit “entspricht den Erwartungen” beurteilt worden sein.
Außerdem musst Du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Du bist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
- Du hast sechs Jahre Englischunterricht besucht oder kannst ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Du bist gerichtlich nicht bestraft.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Du bist mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
- Du hast das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Du bist darüber hinaus gesund und sportlich.
Hinweis zum Schwimmabzeichen:
Gemäß der Neuauflage der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vom 01.01.2020 wird ab dem Jahr 2020 altersunabhängig das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ausgestellt.
Höherwertige Schwimmnachweise (z. B. Deutsche Schwimmabzeichen Silber oder deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze) werden auch mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2019 als Schwimmnachweis anerkannt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Bitte erkundige Dich bei uns, wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.
Mögliche Fachoberschulen
Du hast den schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits absolviert oder wirst ihn in Kürze erwerben?
Über ein einjähriges Vollzeitpraktikum bei einer Polizeidienststelle in Deiner Nähe erlangst Du die vollständige Fachhochschulreife, um damit direkt in das dreijährige Bachelor-Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen zu starten.
Nach erfolgreichem Erreichen der Fachhochschulreife beginnst Du anschließend automatisch – ohne erneute Bewerbung – das dreijährige Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen. Du musst dann lediglich den Sporttest wiederholen und Dich erneut einer medizinischen Überprüfung unterziehen.
Um Dich bewerben zu können, musst Du neben den allgemeinen Voraussetzungen Folgendes mitbringen:
- Schulischer Teil der Fachhochschulreife
- Mindestens die 04 Punkte oder die Note 4 in den Fächern Mathematik und Deutsch
Außerdem musst Du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Du bist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
- Du hast sechs Jahre Englischunterricht besucht oder kannst ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Du bist gerichtlich nicht bestraft.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Du bist mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
- Du hast das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Du bist darüber hinaus gesund und sportlich.
Hinweis zum Schwimmabzeichen:
Gemäß der Neuauflage der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vom 01.01.2020 wird ab dem Jahr 2020 altersunabhängig das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ausgestellt.
Höherwertige Schwimmnachweise (z. B. Deutsche Schwimmabzeichen Silber oder deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze) werden auch mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2019 als Schwimmnachweis anerkannt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Bitte erkundige Dich bei uns, wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.
Du bist im Besitz des Sekundarabschlusses I/Realschulabschlusses und hast bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung?
In diesem Fall musst Du vor Beginn Deines Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen ein Jahr lang eine berufsbezogene Klasse 12 der Fachoberschule besuchen, um die vollständige Fachhochschulreife zu erlangen. Du kannst Dich aber schon vorher für einen anschließenden Studienplatz an der Polizeiakademie Niedersachsen bewerben. Sofern Du unser Auswahlverfahren erfolgreich meisterst, hast Du so bereits die Sicherheit mit Deiner Fachhochschulreife bei uns studieren zu können.
Die Wahl der Fachrichtung der Fachoberschule richtet sich nach Deiner abgeschlossenen Berufsausbildung. Um die Anmeldung und alle weiteren den Schulbesuch betreffenden Formalitäten musst Du Dich selbst kümmern. Wir stehen Dir aber selbstverständlich bei Fragen zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Erreichen der Fachhochschulreife beginnst Du anschließend automatisch, ohne erneute Bewerbung, das dreijährige Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen. Du musst dann lediglich den Sporttest wiederholen und Dich erneut einer medizinischen Überprüfung unterziehen.
Um Dich bewerben zu können, musst Du neben den allgemeinen Voraussetzungen Folgendes mitbringen:
- Realschulabschluss mit einem Gesamtnotenschnitt von mindestens 3,3
- Mindestens die Note 3 in den Fächern Mathematik und Deutsch
- Dein Sozialverhalten muss mindestens mit „entspricht den Erwartungen“ beurteilt worden sein
Ein Ausgleich kann ggf. durch mindestens „gute“ Leistungen (Note 2) in den Abschlussprüfungen der Berufsausbildung bzw. der Berufsschule erreicht werden.
Außerdem musst Du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Du bist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
- Du hast sechs Jahre Englischunterricht besucht oder kannst ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Du bist gerichtlich nicht bestraft.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Du bist mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
- Du hast das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Du bist darüber hinaus gesund und sportlich.
Hinweis zum Schwimmabzeichen:
Gemäß der Neuauflage der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vom 01.01.2020 wird ab dem Jahr 2020 altersunabhängig das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ausgestellt.
Höherwertige Schwimmnachweise (z. B. Deutsche Schwimmabzeichen Silber oder deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze) werden auch mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2019 als Schwimmnachweis anerkannt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Bitte erkundige Dich bei uns, wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Hochschulzugangsberechtigung auf Grund der beruflichen Bildung erlangt.
Beispielsweise ist der Abschluss einer zweijährigen Fachschule als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in oder staatlich geprüfte/r Gestalter/-in oder einer Fachschule der Heilerziehungs- oder Altenpflege nach dem vorherigen Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung sowie ggf. bestimmter weiterer Voraussetzungen der Fachhochschulreife gleichgestellt.
Ebenso wird u.a. die Fortbildungsprüfung zur/zum
- Fachkauffrau/Fachkaufmann
- Fachwirt/-in
- Betriebswirt/-in
- Technischen Betriebswirt/-in
als gleichwertig anerkannt.
Eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für ein Studium in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule auf Grund beruflicher Vorbildung erwirbt man auch durch folgende Qualifikationen
- Meisterprüfung
- staatlich anerkannten Techniker/-in staatlich geprüfter Betriebswirt/-in
- Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst.
Rechtsanwalts- und Notar-, Justiz- oder Verwaltungsfachangestellte können sich direkt für das Studium bewerben, wenn Sie über eine mindestens dreijährige Berufspraxis in dem erlernten Beruf verfügen.
Für nähere Auskünfte zu Deiner Zugangsmöglichkeit zum Studium informiere Dich einfach per Telefon oder E-Mail bei uns.
Außerdem musst Du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Du bist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
- Du hast sechs Jahre Englischunterricht besucht oder kannst ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Du bist gerichtlich nicht bestraft.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Du bist mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
- Du hast das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Du bist darüber hinaus gesund und sportlich.
Hinweis zum Schwimmabzeichen:
Gemäß der Neuauflage der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vom 01.01.2020 wird ab dem Jahr 2020 altersunabhängig das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ausgestellt.
Höherwertige Schwimmnachweise (z. B. Deutsche Schwimmabzeichen Silber oder deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze) werden auch mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2019 als Schwimmnachweis anerkannt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Bitte erkundige Dich bei uns, wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.
Du bist Spitzensportlerin oder Spitzensportler einer olympischen Sommerdisziplin und interessierst Dich für ein Studium bei der Polizei Niedersachsen?
Dann bieten wir Dir eine berufliche Perspektive!
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Dein Vorteil ist die mögliche Verlängerung der Regelstudienzeit von drei Jahren auf fünf Jahre. Im gestreckten Bachelor-Studiengang kannst Du parallel Deinem Leistungssport und Deiner polizeilichen Ausbildung nachgehen.
Wir unterstützen Dich dabei bei der Gestaltung und Koordination des Studienverlaufs.
Dir wird diese flexible Studiengestaltung geboten, sofern Du folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen (s.u.) liegen vor
- Zugehörigkeit Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 oder 2
- Förderungswürdigkeit wird durch den Olympiastützpunkt Niedersachsen empfohlen
- Bestandener schriftlicher und mündlicher Einstellungstest
- Ärztliche Untersuchung auf Polizeidiensttauglichkeit
Die Auswahl der Athletinnen und Athleten wird von der Polizeiakademie in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Niedersachsen getroffen.
Pro Jahr können bis zu zehn Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ihr Studium an der Polizeiakademie beginnen, das Studium erfolgt ausschließlich in Nienburg.
Außerdem musst Du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Du bist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
- Du hast sechs Jahre Englischunterricht besucht oder kannst ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Du bist gerichtlich nicht bestraft.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Du bist mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
- Du hast das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Du bist darüber hinaus gesund und sportlich.
Hinweis zum Schwimmabzeichen:
Gemäß der Neuauflage der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vom 01.01.2020 wird ab dem Jahr 2020 altersunabhängig das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ausgestellt.
Höherwertige Schwimmnachweise (z. B. Deutsche Schwimmabzeichen Silber oder deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze) werden auch mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2019 als Schwimmnachweis anerkannt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Bitte erkundige Dich bei uns, wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.
Du bist oder warst Soldatin/Soldat und suchst nun eine neue berufliche Perspektive?
Als ehemaliger Soldat/ehemalige Soldatin kann es für Dich aus vielerlei Hinsicht Sinn ergeben, die Polizei als zukünftigen Arbeitgeber zu wählen. Denn auch wir sorgen für Sicherheit. Auch bei uns wirst Du verbeamtet. Und einige Deiner erworbenen Fähigkeiten können auch im Polizeidienst von Nutzen sein.
Auch als ehemalige Soldatin/ehemaliger Soldat unterliegst Du unseren allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen (s.u.).
Bezüglich der Höchstaltersgrenze des nicht vollendeten 32. Lebensjahres am Tag der Einstellung gilt ggf. folgende Ausnahme:
Sofern Deine Dienstzeit zwölf oder mehr Jahre betragen hat und Du Dich bei uns innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung Deines Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung deiner Bildungsmaßnahme bewirbst, entfällt die Höchstaltersgrenze des nicht vollendeten 32. Lebensjahres am Tag der Einstellung (Vgl. § 7 Abs. 8 Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
Um Dich bewerben zu können, musst Du neben den allgemeinen Voraussetzungen Folgendes mitbringen:
- Abitur, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
- Mindestens 04 Punkte in den Fächern Deutsch und Mathematik
Außerdem musst Du folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Du bist im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
- Du hast sechs Jahre Englischunterricht besucht oder kannst ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Du bist gerichtlich nicht bestraft.
- Du bist am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Du bist mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).
- Du bist im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
- Du hast das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Du bist darüber hinaus gesund und sportlich.
Hinweis zum Schwimmabzeichen:
Gemäß der Neuauflage der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen vom 01.01.2020 wird ab dem Jahr 2020 altersunabhängig das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer) ausgestellt.
Höherwertige Schwimmnachweise (z. B. Deutsche Schwimmabzeichen Silber oder deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze) werden auch mit Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2019 als Schwimmnachweis anerkannt.
Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Bitte erkundige Dich bei uns, wenn Du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.
warte nicht länger!
Noch unbeantwortete Fragen?
- Schau in unsere FAQs
- Ruf uns an (05541 702 243)
- Oder wende Dich in einem persönlichen Gespräch an einen Einstellungsberater in Deiner Nähe.