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Direkteinstieg für Juristinnen und Juristen

Alle Informationen zum Direkteinstieg in den Polizeidienst mit abgeschlossenem Jurastudium.

Heute Jurist und morgen Polizist. Das geht nicht?

Doch, das geht! Bei uns! In Niedersachsen!

Einstellung von Volljuristinnen und Volljuristen in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei

Um Dich bewerben zu können, musst Du Folgendes mitbringen:

Auswahlverfahren

Du durchläufst folgende Stufen bei dem Auswahlverfahren

  • Du wirst auf deine Polizeidiensttauglichkeit geprüft. Dies beinhaltet eine medizinische Untersuchung sowie eine sportliche Leistungsüberprüfung, in Form eines 3000m-Lauftests im Freien. Damen müssen diesen in 19:30 Minuten und Herren in 16:30 bewältigen.
  • Es wird eine Potenzialanalyse durchgeführt (Assessment-Center). Diese besteht aus Folgenden Modulen:
    • Gruppendiskussion
    • Kurzvortrag
    • Rollenspiel
    • Strukturiertes Interview
    • Computergestützter Test
  • Und es findet ein Auswahlgespräch vor einer Auswahlkommission statt, bestehend aus dem Landespolizeipräsidenten und bis zu acht Kommissionsmitgliedern.

Was passiert, wenn Du es geschafft hast?

Das sind Deine Aufgaben

Ihre Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich online über den folgenden Link:

https://karriere.niedersachsen.de/stellenausschreibungen/juristin-jurist-m-w-d-74475.html

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Auswahlverfahren:

 

Frau PHK`in Madlen Tasch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport,
Landespolizeipräsidium, Referat 25
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: madlen.tasch@mi.niedersachsen.de


Bei Fragen zur medizinischen Untersuchung:

 

Herr Dr. Christian Schucht
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Rechtsmedizinischer Dienst Süd (Göttingen)
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: christian.schucht@polizei.niedersachsen.de


Bei Fragen zur polizeifachlichen Unterweisung:

 

Herr POR Magnus Zimmer
Polizeiakademie Niedersachsen
Studiengebiet 3
Tel.: 05021 844-1311
E-Mail: magnus.zimmer@polizei.niedersachsen.de


Erläuterungen

Zur Vorabprüfung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit bitten wir um eine freiwillige Selbstauskunft über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens zugesandt.

Im Rahmen des 5000m-Laufs müssen Bewerberinnen eine Zeit von höchstens 33:00 Minuten und Bewerber eine Zeit von höchstens 28:00 Minuten erreichen. Der Lauf findet ausnahmslos im Freien statt. Werden die geforderten Zeiten überschritten, erfolgt der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Im Rahmen der Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit finden u. a. folgende Untersuchungen statt:

  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG
  • Labortest Blut und Urin
  • Drogentest
  • Größe und Gewicht
  • Zahnstatus
  • Lungenfunktionstest
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Körperliche Untersuchung

Für eine Einstellung in die Polizei Niedersachsen sollte der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft. Es wird empfohlen, zur Vorbereitung auf den Sporttest und das Belastungs-EKG wie auch auf das Studium regelmäßig Ausdauersport zu betreiben.

Es ist beabsichtigt, den o.g. Sporttest voraussichtlich in der 17. KW 2020 durchzuführen. Eine anschließende Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit wird voraussichtlich in der 18. KW stattfinden.

Heute Jurist und morgen Polizist. Das geht nicht?

Doch, das geht! Bei uns! In Niedersachsen!

Mit dem zweiten Staatsexamen in Jura ist für Sie ein Einstieg in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger höherer Dienst) der Polizei Niedersachsen unmittelbar möglich.

Was bedeutet das konkret?

Der Polizeiberuf im Land Niedersachsen gliedert sich in eine Laufbahngruppe mit zwei Einstiegsämtern, das erste Einstiegsamt, der sog. ehemalige gehobene Dienst und das zweite Einstiegsamt, der ehemalige höhere Dienst. Im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 werden u.a. bereits größere Polizeidienststellen und Polizeieinheiten geführt sowie in Führungsstellen der Einsatz der Polizei geleitet.

Ein Einstieg in den Polizeiberuf ist auf zwei Wegen möglich:

Verwendungsbereiche

In Ihrer Position als Polizeirätin / Polizeirat warten vielfältige und spannende Einsatzmöglichkeiten auf Sie, die grundsätzlich auch mit einem hohen Maß an Führungsverantwortung einhergehen, wie z.B. als Leiterin oder Leiter einer Polizeidienststelle, eines Dezernates oder vergleichbaren Tätigkeiten. Selbstverständlich bestehen die üblichen Aufstiegsmöglichkeiten, der Laufbahngruppe 2 (LINK zu Übersicht der Laufbahn).

 

Die Qualifikationsphase

Ihr Einstieg in den Polizeidienst sieht zunächst eine Einführungszeit vor, in der wir Sie zur Ausübung klassischer Führungspositionen der Polizei befähigen. Während dieser Zeit werden Sie auf Ihre künftigen Aufgaben umfangreich und intensiv vorbereitet.

Diese Zeit ist in 4 Module gegliedert:

1 Monat
1) Einweisungspraktikum in Ihrer Einstellungsbehörde
Im Rahmen des Einweisungspraktikums bekommen Sie erste Einblicke in die Aufbau- und Ablauforganisation Ihrer Einstellungsbehörde. Sie sammeln erste praktische Erfahrungen und erhalten u.a. eine polizeipraktische Ausbildung in verschiedenen Bereichen.
1 Monat
ca. 6 Monate
2) Teilnahme am Dezentralen Studienabschnitt des Masterstudiengangs an der Polizeiakademie Niedersachsen in Nienburg
Teilnahme an Lehrveranstaltungen des 1. Studienjahres des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Polizeiakademie Niedersachsen in Nienburg.
ca. 6 Monate
ca. 5 Monate
3) Praxisphase
Sie sammeln praktische Erfahrung in weiteren Einsatzbereichen der Einstellungsbehörde aber auch in Spezialbereichen (z.B. LKA, Verfassungsschutz, …) und gewinnen hierdurch Einblicke für die spätere polizeiliche Verwendung.
ca. 5 Monate
ca. 9 Monate
4) Teilnahme am Studienkurs an der DHPol in Münster-Hiltrup
Der Studienkurs dient der „Vermittlung der notwendigen polizeispezifischen Fachkenntnisse und der Kompetenzen für die Übernahme von Führungsaufgaben im höheren Dienst der Polizei“ (vgl. dhpol.de). Hier werden Sie gemeinsam mit Juristinnen und Juristen anderer Landespolizeien geschult, um anschließend in der Lage zu sein, polizeiliche Tätigkeiten auszuführen.
ca. 9 Monate
ca. 15 Monate
Polizeiliche Erstverwendung
Die Bereitschaft zur landesweiten Verwendung wird vorausgesetzt, da der Einsatz in der Polizei Niedersachsen bedarfsorientiert erfolgt, aber nach Möglichkeit auch an Ihren Interessen ausgerichtet wird.
ca. 15 Monate

Am Ende der Einführungszeit steht Ihre Verwendung in der Abteilung 2 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Landespolizeipräsidium).

Benefits

Als Polizeivollzugsbeamter des Landes Niedersachsen erhalten Sie eine Heilfürsorgeberechtigung. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist mithin nicht notwendig.
Neben einem anspruchsvollen und sicheren Arbeitsplatz bietet die Polizei des Landes Niedersachsen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung.

Anforderungen

Für diese neue Ausrichtung und die damit verbundene ungewöhnliche Vielfalt an Herausforderungen, Verwendungen und Aufgaben suchen wir leistungsstarke, aufgeschlossene Juristinnen und Juristen mit

  • überdurchschnittlichen juristischen Kenntnissen (im ersten und zweiten Staatsexamen wird mindestens die Note „befriedigend“ vorausgesetzt),
  • vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts,
  • überzeugenden kommunikativen Fähigkeiten,
  • ausgeprägter sozialer Kompetenz,
  • Initiative und der Bereitschaft, Verantwortung in einem Team zu übernehmen,
  • einem besonderen Interesse an einer anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen und fortschrittlichen Polizei.

Um den Herausforderungen einer Führungsposition gerecht werden zu können, sollten Sie neben einem adäquaten mündlichen und schriftlichen Ausdrucksvermögen eine selbstständig handelnde und durchsetzungsfähige Persönlichkeit mit einem ausgeprägten Bewusstsein für eine situationsangemessene Aufgabenkoordination mitbringen. Erwünscht ist ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit sowie Überzeugungskompetenz verbunden mit einem engagierten, selbstsicheren und souveränen Auftreten.

In der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch in der praktischen Umsetzung wird ein umsichtiges und stets verantwortungsvolles sowie entscheidungsfreudiges Agieren mit dem Wissen um die eigenen Aufgaben und Kompetenzen vor den grundlegenden Werten der Polizeiarbeit vorausgesetzt. Als Bewerberin/Bewerber sollten Sie auch in Stress- und Belastungssituationen über ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen verfügen und offen für eine Weiterentwicklung Ihrer persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen Ihrer Verwendung sein.

Die Höchstaltersgrenze zur Einstellung liegt grundsätzlich bei 35 Jahren, Ausnahmen bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres sind in Einzelfällen möglich. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an die nachstehend benannten Ansprechpartner.

In das Beamtenverhältnis berufen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit der deutschen Staatsangehörigkeit, der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union, der Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.

Testverfahren

Vortest Mindestkörperlänge

Bei einer Körperlänge von weniger als 163 cm ist ein gesondertes Testverfahren zu durchlaufen um nachzuweisen, dass durch die Körperlänge keine Einschränkung bei der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben vorliegt.

Sportprüfung

Im Hinblick auf die vollzugspolizeilichen Verwendungsmöglichkeiten müssen Sie eine Sportprüfung bestehen. Diese besteht aus einem 5000m-Lauf. Dieser findet auch im Winter im Freien statt. Dabei müssen Bewerberinnen eine Zeit von höchstens 33:00 Minuten und Bewerber eine Zeit von höchstens 28:00 Minuten erreichen. Werden die geforderten Zeiten überschritten erfolgt der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Assessment-Center

Die Auswahl unter den für eine Einstellung in die engere Wahl genommenen Juristinnen und Juristen erfolgt über ein Assessment-Center in Hannover.

Außerdem müssen Sie Ihre Polizeidiensttauglichkeit medizinisch nachweisen können. Zur Vorabprüfung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit, ist die Einreichung einer freiwilligen Selbstauskunft über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand nötig. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Laufe des Testverfahrens von uns. Sofern diese Informationen nicht gegen eine Einstellung sprechen, werden Sie zu einem persönlichen Untersuchungstermin zum Medizinischen Dienst eingeladen.

Im Rahmen der Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit finden u. a. folgende Untersuchungen statt:

  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG
  • Labortest Blut und Urin
  • Drogentest
  • Größe und Gewicht
  • Zahnstatus
  • Lungenfunktionstest
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Körperliche Untersuchung

Für eine Einstellung in die Polizei Niedersachsen sollte der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft. Es wird empfohlen zur Vorbereitung auf den Sporttest und das Belastungs-EKG regelmäßigen Ausdauersport zu betreiben.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an das

Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
– Referat 25 –
Postfach 221
30002 Hannover

oder per Email an: Bewerbung.Polizei@mi.niedersachsen.de

Ihre Bewerbung

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Auswahlverfahren:

 

Frau PHK`in Madlen Jacobi
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport,
Landespolizeipräsidium, Referat 25
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: masterstudium@mi.niedersachsen.de

Bei Fragen zur medizinischen Untersuchung:

 

Herr Dr. Christian Schucht
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Rechtsmedizinischer Dienst Süd (Göttingen)
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: christian.schucht@polizei.niedersachsen.de

Bei Fragen zur polizeifachlichen Unterweisung:

 

Herr POR Magnus Zimmer
Polizeiakademie Niedersachsen
Studiengebiet 3
Tel.: 05021 844-1311
E-Mail: magnus.zimmer@polizei.niedersachsen.de

Unter folgender Nummer erreichst Du uns bei WhatsApp:

0123 4567891

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