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Einstellung von Volljuristinnen und Volljuristen in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei
Du durchläufst folgende Stufen bei dem Auswahlverfahren
Bitte bewerben Sie sich online über den folgenden Link:
https://karriere.niedersachsen.de/stellenausschreibungen/juristin-jurist-m-w-d-74475.html
Bei Fragen zum Auswahlverfahren:
Frau PHK`in Madlen Tasch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport,
Landespolizeipräsidium, Referat 25
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: madlen.tasch@mi.niedersachsen.de
Bei Fragen zur medizinischen Untersuchung:
Herr Dr. Christian Schucht
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Rechtsmedizinischer Dienst Süd (Göttingen)
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: christian.schucht@polizei.niedersachsen.de
Bei Fragen zur polizeifachlichen Unterweisung:
Herr POR Magnus Zimmer
Polizeiakademie Niedersachsen
Studiengebiet 3
Tel.: 05021 844-1311
E-Mail: magnus.zimmer@polizei.niedersachsen.de
Zur Vorabprüfung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit bitten wir um eine freiwillige Selbstauskunft über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens zugesandt.
Im Rahmen des 5000m-Laufs müssen Bewerberinnen eine Zeit von höchstens 33:00 Minuten und Bewerber eine Zeit von höchstens 28:00 Minuten erreichen. Der Lauf findet ausnahmslos im Freien statt. Werden die geforderten Zeiten überschritten, erfolgt der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Im Rahmen der Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit finden u. a. folgende Untersuchungen statt:
Für eine Einstellung in die Polizei Niedersachsen sollte der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft. Es wird empfohlen, zur Vorbereitung auf den Sporttest und das Belastungs-EKG wie auch auf das Studium regelmäßig Ausdauersport zu betreiben.
Es ist beabsichtigt, den o.g. Sporttest voraussichtlich in der 17. KW 2020 durchzuführen. Eine anschließende Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit wird voraussichtlich in der 18. KW stattfinden.
Mit dem zweiten Staatsexamen in Jura ist für Sie ein Einstieg in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger höherer Dienst) der Polizei Niedersachsen unmittelbar möglich.
Der Polizeiberuf im Land Niedersachsen gliedert sich in eine Laufbahngruppe mit zwei Einstiegsämtern, das erste Einstiegsamt, der sog. ehemalige gehobene Dienst und das zweite Einstiegsamt, der ehemalige höhere Dienst. Im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 werden u.a. bereits größere Polizeidienststellen und Polizeieinheiten geführt sowie in Führungsstellen der Einsatz der Polizei geleitet.
Ein Einstieg in den Polizeiberuf ist auf zwei Wegen möglich:
In Ihrer Position als Polizeirätin / Polizeirat warten vielfältige und spannende Einsatzmöglichkeiten auf Sie, die grundsätzlich auch mit einem hohen Maß an Führungsverantwortung einhergehen, wie z.B. als Leiterin oder Leiter einer Polizeidienststelle, eines Dezernates oder vergleichbaren Tätigkeiten. Selbstverständlich bestehen die üblichen Aufstiegsmöglichkeiten, der Laufbahngruppe 2 (LINK zu Übersicht der Laufbahn).
Ihr Einstieg in den Polizeidienst sieht zunächst eine Einführungszeit vor, in der wir Sie zur Ausübung klassischer Führungspositionen der Polizei befähigen. Während dieser Zeit werden Sie auf Ihre künftigen Aufgaben umfangreich und intensiv vorbereitet.
Diese Zeit ist in 4 Module gegliedert:
Am Ende der Einführungszeit steht Ihre Verwendung in der Abteilung 2 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Landespolizeipräsidium).
Als Polizeivollzugsbeamter des Landes Niedersachsen erhalten Sie eine Heilfürsorgeberechtigung. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist mithin nicht notwendig.
Neben einem anspruchsvollen und sicheren Arbeitsplatz bietet die Polizei des Landes Niedersachsen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung.
Für diese neue Ausrichtung und die damit verbundene ungewöhnliche Vielfalt an Herausforderungen, Verwendungen und Aufgaben suchen wir leistungsstarke, aufgeschlossene Juristinnen und Juristen mit
Um den Herausforderungen einer Führungsposition gerecht werden zu können, sollten Sie neben einem adäquaten mündlichen und schriftlichen Ausdrucksvermögen eine selbstständig handelnde und durchsetzungsfähige Persönlichkeit mit einem ausgeprägten Bewusstsein für eine situationsangemessene Aufgabenkoordination mitbringen. Erwünscht ist ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit sowie Überzeugungskompetenz verbunden mit einem engagierten, selbstsicheren und souveränen Auftreten.
In der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch in der praktischen Umsetzung wird ein umsichtiges und stets verantwortungsvolles sowie entscheidungsfreudiges Agieren mit dem Wissen um die eigenen Aufgaben und Kompetenzen vor den grundlegenden Werten der Polizeiarbeit vorausgesetzt. Als Bewerberin/Bewerber sollten Sie auch in Stress- und Belastungssituationen über ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen verfügen und offen für eine Weiterentwicklung Ihrer persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen Ihrer Verwendung sein.
Die Höchstaltersgrenze zur Einstellung liegt grundsätzlich bei 35 Jahren, Ausnahmen bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres sind in Einzelfällen möglich. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an die nachstehend benannten Ansprechpartner.
In das Beamtenverhältnis berufen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit der deutschen Staatsangehörigkeit, der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union, der Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
Bei einer Körperlänge von weniger als 163 cm ist ein gesondertes Testverfahren zu durchlaufen um nachzuweisen, dass durch die Körperlänge keine Einschränkung bei der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben vorliegt.
Im Hinblick auf die vollzugspolizeilichen Verwendungsmöglichkeiten müssen Sie eine Sportprüfung bestehen. Diese besteht aus einem 5000m-Lauf. Dieser findet auch im Winter im Freien statt. Dabei müssen Bewerberinnen eine Zeit von höchstens 33:00 Minuten und Bewerber eine Zeit von höchstens 28:00 Minuten erreichen. Werden die geforderten Zeiten überschritten erfolgt der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Die Auswahl unter den für eine Einstellung in die engere Wahl genommenen Juristinnen und Juristen erfolgt über ein Assessment-Center in Hannover.
Außerdem müssen Sie Ihre Polizeidiensttauglichkeit medizinisch nachweisen können. Zur Vorabprüfung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit, ist die Einreichung einer freiwilligen Selbstauskunft über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand nötig. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Laufe des Testverfahrens von uns. Sofern diese Informationen nicht gegen eine Einstellung sprechen, werden Sie zu einem persönlichen Untersuchungstermin zum Medizinischen Dienst eingeladen.
Im Rahmen der Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit finden u. a. folgende Untersuchungen statt:
Für eine Einstellung in die Polizei Niedersachsen sollte der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft. Es wird empfohlen zur Vorbereitung auf den Sporttest und das Belastungs-EKG regelmäßigen Ausdauersport zu betreiben.
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
– Referat 25 –
Postfach 221
30002 Hannover
oder per Email an: Bewerbung.Polizei@mi.niedersachsen.de
Bei Fragen zum Auswahlverfahren:
Frau PHK`in Madlen Jacobi
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport,
Landespolizeipräsidium, Referat 25
Tel.: 0511 120-617
E-Mail: masterstudium@mi.niedersachsen.de
Bei Fragen zur medizinischen Untersuchung:
Herr Dr. Christian Schucht
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
RMD Göttingen
Tel.: 0 551 491-2073
E-Mail: christian.schucht@polizei.niedersachsen.de
Bei Fragen zur polizeifachlichen Unterweisung:
Herr POR Magnus Zimmer
Polizeiakademie Niedersachsen
Studiengebiet 3
Tel.: 05021 844-1311
E-Mail: magnus.zimmer@polizei.niedersachsen.de
Unter folgender Nummer erreichst Du uns bei WhatsApp:
0123 4567891
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