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Direkteinstieg für Juristinnen und Juristen

Alle Informationen zum Direkteinstieg in den Polizeidienst mit abgeschlossenem Jurastudium.

Heute Jurist und morgen Polizist. Das geht nicht?

Doch, das geht! Bei uns! In Niedersachsen!

Einstellung von Volljuristinnen und Volljuristen in das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei

Um Dich bewerben zu können, musst Du Folgendes mitbringen:

Auswahlverfahren

Du durchläufst folgende Stufen bei dem Auswahlverfahren

  • Du wirst auf deine Polizeidiensttauglichkeit geprüft. Dies beinhaltet eine medizinische Untersuchung sowie eine sportliche Leistungsüberprüfung, in Form eines 3000m-Lauftests im Freien. Damen müssen diesen in 19:30 Minuten und Herren in 16:30 bewältigen.
  • Es wird eine Potenzialanalyse durchgeführt (Assessment-Center). Diese besteht aus Folgenden Modulen:
    • Gruppendiskussion
    • Kurzvortrag
    • Rollenspiel
    • Strukturiertes Interview
    • Computergestützter Test
  • Und es findet ein Auswahlgespräch vor einer Auswahlkommission statt, bestehend aus dem Landespolizeipräsidenten und bis zu acht Kommissionsmitgliedern.

Was passiert, wenn Du es geschafft hast?

Das sind Deine Aufgaben

Ihre Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich online über den folgenden Link:

https://karriere.niedersachsen.de/stellenausschreibungen/juristin-jurist-m-w-d-74475.html

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Auswahlverfahren:

 

Frau PHK`in Madlen Tasch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport,
Landespolizeipräsidium, Referat 25
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: madlen.tasch@mi.niedersachsen.de


Bei Fragen zur medizinischen Untersuchung:

 

Herr Dr. Christian Schucht
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Rechtsmedizinischer Dienst Süd (Göttingen)
Tel.: 0511 120-6179
E-Mail: christian.schucht@polizei.niedersachsen.de


Bei Fragen zur polizeifachlichen Unterweisung:

 

Herr POR Magnus Zimmer
Polizeiakademie Niedersachsen
Studiengebiet 3
Tel.: 05021 844-1311
E-Mail: magnus.zimmer@polizei.niedersachsen.de


Erläuterungen

Zur Vorabprüfung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit bitten wir um eine freiwillige Selbstauskunft über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand. Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens zugesandt.

Im Rahmen des 5000m-Laufs müssen Bewerberinnen eine Zeit von höchstens 33:00 Minuten und Bewerber eine Zeit von höchstens 28:00 Minuten erreichen. Der Lauf findet ausnahmslos im Freien statt. Werden die geforderten Zeiten überschritten, erfolgt der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Im Rahmen der Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit finden u. a. folgende Untersuchungen statt:

  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG
  • Labortest Blut und Urin
  • Drogentest
  • Größe und Gewicht
  • Zahnstatus
  • Lungenfunktionstest
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Körperliche Untersuchung

Für eine Einstellung in die Polizei Niedersachsen sollte der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft. Es wird empfohlen, zur Vorbereitung auf den Sporttest und das Belastungs-EKG wie auch auf das Studium regelmäßig Ausdauersport zu betreiben.

Es ist beabsichtigt, den o.g. Sporttest voraussichtlich in der 17. KW 2020 durchzuführen. Eine anschließende Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit wird voraussichtlich in der 18. KW stattfinden.

Heute Jurist und morgen Polizist. Das geht nicht?

Doch, das geht! Bei uns! In Niedersachsen!

Mit dem zweiten Staatsexamen in Jura ist für Sie ein Einstieg in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger höherer Dienst) der Polizei Niedersachsen unmittelbar möglich.

Was bedeutet das konkret?

Der Polizeiberuf im Land Niedersachsen gliedert sich in eine Laufbahngruppe mit zwei Einstiegsämtern, das erste Einstiegsamt, der sog. ehemalige gehobene Dienst und das zweite Einstiegsamt, der ehemalige höhere Dienst. Im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 werden u.a. bereits größere Polizeidienststellen und Polizeieinheiten geführt sowie in Führungsstellen der Einsatz der Polizei geleitet.

Ein Einstieg in den Polizeiberuf ist auf zwei Wegen möglich:

Verwendungsbereiche

In Ihrer Position als Polizeirätin / Polizeirat warten vielfältige und spannende Einsatzmöglichkeiten auf Sie, die grundsätzlich auch mit einem hohen Maß an Führungsverantwortung einhergehen, wie z.B. als Leiterin oder Leiter einer Polizeidienststelle, eines Dezernates oder vergleichbaren Tätigkeiten. Selbstverständlich bestehen die üblichen Aufstiegsmöglichkeiten, der Laufbahngruppe 2 (LINK zu Übersicht der Laufbahn).

 

Die Qualifikationsphase

Ihr Einstieg in den Polizeidienst sieht zunächst eine Einführungszeit vor, in der wir Sie zur Ausübung klassischer Führungspositionen der Polizei befähigen. Während dieser Zeit werden Sie auf Ihre künftigen Aufgaben umfangreich und intensiv vorbereitet.

Diese Zeit ist in 4 Module gegliedert:

1 Monat
1) Einweisungspraktikum in Ihrer Einstellungsbehörde
Im Rahmen des Einweisungspraktikums bekommen Sie erste Einblicke in die Aufbau- und Ablauforganisation Ihrer Einstellungsbehörde. Sie sammeln erste praktische Erfahrungen und erhalten u.a. eine polizeipraktische Ausbildung in verschiedenen Bereichen.
1 Monat
ca. 6 Monate
2) Teilnahme am Dezentralen Studienabschnitt des Masterstudiengangs an der Polizeiakademie Niedersachsen in Nienburg
Teilnahme an Lehrveranstaltungen des 1. Studienjahres des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Polizeiakademie Niedersachsen in Nienburg.
ca. 6 Monate
ca. 5 Monate
3) Praxisphase
Sie sammeln praktische Erfahrung in weiteren Einsatzbereichen der Einstellungsbehörde aber auch in Spezialbereichen (z.B. LKA, Verfassungsschutz, …) und gewinnen hierdurch Einblicke für die spätere polizeiliche Verwendung.
ca. 5 Monate
ca. 9 Monate
4) Teilnahme am Studienkurs an der DHPol in Münster-Hiltrup
Der Studienkurs dient der „Vermittlung der notwendigen polizeispezifischen Fachkenntnisse und der Kompetenzen für die Übernahme von Führungsaufgaben im höheren Dienst der Polizei“ (vgl. dhpol.de). Hier werden Sie gemeinsam mit Juristinnen und Juristen anderer Landespolizeien geschult, um anschließend in der Lage zu sein, polizeiliche Tätigkeiten auszuführen.
ca. 9 Monate
ca. 15 Monate
Polizeiliche Erstverwendung
Die Bereitschaft zur landesweiten Verwendung wird vorausgesetzt, da der Einsatz in der Polizei Niedersachsen bedarfsorientiert erfolgt, aber nach Möglichkeit auch an Ihren Interessen ausgerichtet wird.
ca. 15 Monate

Am Ende der Einführungszeit steht Ihre Verwendung in der Abteilung 2 des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (Landespolizeipräsidium).

Benefits

Als Polizeivollzugsbeamter des Landes Niedersachsen erhalten Sie eine Heilfürsorgeberechtigung. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist mithin nicht notwendig.
Neben einem anspruchsvollen und sicheren Arbeitsplatz bietet die Polizei des Landes Niedersachsen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung.

Anforderungen

Für diese neue Ausrichtung und die damit verbundene ungewöhnliche Vielfalt an Herausforderungen, Verwendungen und Aufgaben suchen wir leistungsstarke, aufgeschlossene Juristinnen und Juristen mit

  • überdurchschnittlichen juristischen Kenntnissen (im ersten und zweiten Staatsexamen wird mindestens die Note „befriedigend“ vorausgesetzt),
  • vertieften Kenntnissen auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts,
  • überzeugenden kommunikativen Fähigkeiten,
  • ausgeprägter sozialer Kompetenz,
  • Initiative und der Bereitschaft, Verantwortung in einem Team zu übernehmen,
  • einem besonderen Interesse an einer anspruchsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen und fortschrittlichen Polizei.

Um den Herausforderungen einer Führungsposition gerecht werden zu können, sollten Sie neben einem adäquaten mündlichen und schriftlichen Ausdrucksvermögen eine selbstständig handelnde und durchsetzungsfähige Persönlichkeit mit einem ausgeprägten Bewusstsein für eine situationsangemessene Aufgabenkoordination mitbringen. Erwünscht ist ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit sowie Überzeugungskompetenz verbunden mit einem engagierten, selbstsicheren und souveränen Auftreten.

In der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch in der praktischen Umsetzung wird ein umsichtiges und stets verantwortungsvolles sowie entscheidungsfreudiges Agieren mit dem Wissen um die eigenen Aufgaben und Kompetenzen vor den grundlegenden Werten der Polizeiarbeit vorausgesetzt. Als Bewerberin/Bewerber sollten Sie auch in Stress- und Belastungssituationen über ein ausgeprägtes Denk- und Urteilsvermögen verfügen und offen für eine Weiterentwicklung Ihrer persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen Ihrer Verwendung sein.

Die Höchstaltersgrenze zur Einstellung liegt grundsätzlich bei 35 Jahren, Ausnahmen bis zur Vollendung des 38. Lebensjahres sind in Einzelfällen möglich. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an die nachstehend benannten Ansprechpartner.

In das Beamtenverhältnis berufen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit der deutschen Staatsangehörigkeit, der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union, der Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.

Testverfahren

Vortest Mindestkörperlänge

Bei einer Körperlänge von weniger als 163 cm ist ein gesondertes Testverfahren zu durchlaufen um nachzuweisen, dass durch die Körperlänge keine Einschränkung bei der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben vorliegt.

Sportprüfung

Im Hinblick auf die vollzugspolizeilichen Verwendungsmöglichkeiten müssen Sie eine Sportprüfung bestehen. Diese besteht aus einem 5000m-Lauf. Dieser findet auch im Winter im Freien statt. Dabei müssen Bewerberinnen eine Zeit von höchstens 33:00 Minuten und Bewerber eine Zeit von höchstens 28:00 Minuten erreichen. Werden die geforderten Zeiten überschritten erfolgt der Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Assessment-Center

Die Auswahl unter den für eine Einstellung in die engere Wahl genommenen Juristinnen und Juristen erfolgt über ein Assessment-Center in Hannover.

Außerdem müssen Sie Ihre Polizeidiensttauglichkeit medizinisch nachweisen können. Zur Vorabprüfung Ihrer Polizeidiensttauglichkeit, ist die Einreichung einer freiwilligen Selbstauskunft über Ihren allgemeinen Gesundheitszustand nötig. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Laufe des Testverfahrens von uns. Sofern diese Informationen nicht gegen eine Einstellung sprechen, werden Sie zu einem persönlichen Untersuchungstermin zum Medizinischen Dienst eingeladen.

Im Rahmen der Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit finden u. a. folgende Untersuchungen statt:

  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG
  • Labortest Blut und Urin
  • Drogentest
  • Größe und Gewicht
  • Zahnstatus
  • Lungenfunktionstest
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Körperliche Untersuchung

Für eine Einstellung in die Polizei Niedersachsen sollte der Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft. Es wird empfohlen zur Vorbereitung auf den Sporttest und das Belastungs-EKG regelmäßigen Ausdauersport zu betreiben.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an das

Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
– Referat 25 –
Postfach 221
30002 Hannover

oder per Email an: Bewerbung.Polizei@mi.niedersachsen.de

Ihre Bewerbung

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Auswahlverfahren:

Frau PHK`in Madlen Jacobi
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport,
Landespolizeipräsidium, Referat 25
Tel.: 0511 120-617
E-Mail: masterstudium@mi.niedersachsen.de

Bei Fragen zur medizinischen Untersuchung:

Herr Dr. Christian Schucht
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
RMD Göttingen
Tel.: 0 551 491-2073 
E-Mail: christian.schucht@polizei.niedersachsen.de

Bei Fragen zur polizeifachlichen Unterweisung:
Frau ORRìn Aylin Akbulut
Polizeiakademie Niedersachsen
Studiengebiet 3
Tel.: +49 5021 844-1312
E-Mail: aylin.akbulut@polizei.niedersachsen.de
masterstudium@pa.polizei.niedersachsen.de

Unter folgender Nummer erreichst Du uns bei WhatsApp:

0123 4567891

Belehrungsdokumente

Liebe Bewerberin, lieber Bewerber,

bevor Du dich in unserem Bewerbungsportal registrieren kannst, müsstest du das Dokument „Belehrung“ downloaden und es Dir aufmerksam durchlesen. Hast du Fragen zu den Inhalten? Dann ruf uns gerne unter Tel.: 05541/702-243 an.

Im Anschluss musst Du das Dokument unterzeichnen – das geht auch ganz einfach digital. Anleitungen hierzu findest Du weiter unten.

Die unterschriebene Belehrung lädst du am Ende deiner Bewerbung im Uploadbereich hoch.

Achte bitte darauf, alle geforderten Unterlagen vollständig upzuloaden, nur dann kann Deine Bewerbung zeitnah bearbeitet werden.

Hinweis: Wenn du minderjährig bist, benötigst du zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Dokument.

Wie kannst du unterschreiben?

Du hast verschiedene Möglichkeiten die Behlerungsunterlagen zu unterschreiben:

 

  1. PDF öffnen: Öffne das PDF-Dokument auf deinem iPhone. Du findest es in der Dateien-App oder wo du es eben gespeichert hast.
  2. Markieren-Werkzeug finden: Tippe auf das Markieren-Symbol. Das sieht oft aus wie eine Stiftspitze in einem Kreis (✏️). Meistens findest du es oben rechts oder unten auf dem Bildschirm, nachdem du das PDF geöffnet hast.
  3. Unterschrift hinzufügen: Unten erscheint jetzt eine Werkzeugleiste. Tippe auf das Plus-Zeichen (+) und wähle dann Unterschrift.
  4. Unterschreiben (oder auswählen):
    • Falls du noch keine Unterschrift gespeichert hast: Tippe auf „Unterschrift hinzufügen oder entfernen“ und dann auf das Plus (+), um eine neue zu erstellen. Unterschreibe mit deinem Finger (oder Apple Pencil) auf dem Bildschirm und tippe auf „Fertig“.
    • Falls du schon eine Unterschrift gespeichert hast: Wähle sie einfach aus der Liste aus.
  5. Unterschrift platzieren: Deine Unterschrift erscheint als ein Kasten auf dem PDF. Ziehe sie mit dem Finger an die richtige Stelle im Dokument. Du kannst auch die Größe ändern, indem du an den blauen Ecken ziehst.
  6. Speichern: Wenn die Unterschrift an der richtigen Stelle ist und die Größe passt, tippe oben (meist links oder rechts) auf „Fertig“.
  1. App installieren (falls nötig): Suche im Google Play Store nach „Adobe Acrobat Reader“ und installiere die App.
  2. PDF öffnen: Öffne das PDF-Dokument, das du unterschreiben möchtest. Du kannst es meist direkt aus deinem Download-Ordner oder einer anderen App öffnen. Wähle „Mit Adobe Acrobat Reader öffnen“, falls du gefragt wirst.
  3. Bearbeitungsmodus starten: Tippe unten rechts auf das blaue Stift-Symbol (oft steht „Ausfüllen und unterschreiben“ oder ähnlich dabei).
  4. Unterschrift erstellen/hinzufügen:
    • Tippe auf das Füller-Symbol (sieht aus wie eine Stiftspitze).
    • Wähle „Unterschrift erstellen“ oder „Signatur hinzufügen„.
    • Du kannst jetzt mit deinem Finger (oder einem Eingabestift, falls du einen hast) direkt auf dem Bildschirm unterschreiben.
    • Tippe auf „Fertig“ oder „Anwenden„, wenn du mit deiner Unterschrift zufrieden bist. Die App speichert diese Unterschrift meistens für die zukünftige Verwendung.
  5. Unterschrift platzieren: Tippe auf die Stelle im PDF-Dokument, wo deine Unterschrift erscheinen soll. Deine eben erstellte Unterschrift wird dort eingefügt.
  6. Anpassen (optional): Du kannst die eingefügte Unterschrift antippen und halten, um sie zu verschieben oder die Größe über die Eckpunkte anzupassen.
  7. Speichern: Wenn alles passt, tippe auf das Häkchen-Symbol (oft oben links), um die Änderungen zu speichern. Das unterschriebene Dokument wird gespeichert (manchmal als neue Kopie, manchmal wird das Original überschrieben, je nach App-Einstellung).

Fertig! Dein PDF ist nun digital unterschrieben und du kannst es wie gewünscht weiterleiten.

  1. Software installieren (falls nötig): Stelle sicher, dass du Adobe Acrobat Reader DC auf deinem Computer installiert hast. Wenn nicht, kannst du es kostenlos von der Adobe-Website herunterladen.
  2. PDF öffnen: Öffne das PDF-Dokument, das du unterschreiben möchtest, mit Adobe Acrobat Reader DC.
  3. Werkzeugleiste finden: Suche nach der Werkzeugleiste „Ausfüllen und unterschreiben“. Diese findest du oft in der rechten Spalte oder unter dem Menüpunkt „Werkzeuge“. Manchmal gibt es auch direkt im Dokument ein Feld, das eine Signatur anfordert. Klicke darauf.
  4. „Selbst unterschreiben“ wählen: Klicke auf das Symbol, das wie ein Füller aussieht (oft mit „Unterschreiben“ oder „Signieren“ beschriftet) und wähle die Option „Unterschrift hinzufügen“.
  5. Unterschrift erstellen (falls zum ersten Mal):
    • Tippen: Gib deinen Namen ein. Adobe schlägt verschiedene Schreibstile vor.
    • Zeichnen: Zeichne deine Unterschrift mit der Maus, dem Touchpad oder einem Stift (wenn du ein Grafiktablett hast).
    • Bild: Lade ein Bild deiner eingescannten Unterschrift hoch.
    • Wähle eine Option und klicke auf „Anwenden“.
  6. Unterschrift platzieren: Deine Maus wird nun zur Unterschrift. Klicke an die Stelle im Dokument, wo die Unterschrift erscheinen soll. Du kannst die Größe danach noch anpassen.
  7. Speichern: Speichere das Dokument. Adobe schlägt oft vor, es unter einem neuen Namen zu speichern (z. B. „Dokumentname_unterschrieben.pdf“), damit das Original unverändert bleibt. Klicke auf „Datei“ -> „Speichern unter…“.

 

Alternativ kannst Du Dir das Dokument natürlich auch ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen bzw. abfotografieren.

Die unterschriebene Belehrung lädst du am Ende deiner Bewerbung im Uploadbereich hoch.

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