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Auswahlverfahren

Vom computergestützten Eignungstest bis zur Einstellung – hier findest Du alle Informationen rund um das Auswahlverfahren.

Was erwartet Dich nach Absenden Deiner Bewerbung?

Nach jedem Testabschnitt teilen wir Dir unmittelbar mit, ob Deine Reise bei uns weitergeht und Du Deinem Wunschberuf einen Schritt näher gekommen bist.

Prüfung Deiner Bewerbung

Im ersten Schritt des Auswahlverfahrens prüfen wir, ob Du alle nötigen Voraussetzungen für eine Bewerbung bei uns erfüllst und ob Deine Unterlagen vollständig sind. Bitte achte darauf, alle notwendigen Unterlagen hochzuladen. Falls Du Dich schriftlich bewirbst, beachte unsere Checkliste. Das vermeidet zusätzliche Arbeit, Kosten und wir können Dich zeitnah für unseren ersten Testabschnitt einladen.

Nach Eingang Deiner Bewerbung senden wir Dir zeitnah eine Bestätigung über den Eingang dieser zu.

1. Testtag

Der computergestützte Eignungstest

Der nächste Schritt auf Deinem Weg zur Polizeikommissaranwärterin, bzw. zum Polizeikommissaranwärter ist ein computergestützter Eignungstest.

Wichtig zu wissen:

  • Es handelt sich um einen reinen Computertest.
  • Geprüft werden u.a. Sprach- und Ausdrucksvermögen, Denkaufgaben, Problemlösungsaufgaben, Zahlenreihen, Gedächtnisübungen, Postkorbübung, Rechtschreibung
  • Dauer: ca. 4 1/2 Stunden (inkl. Pause).

Um dich optimal auf den computergestützten Eignungstest vorzubereiten, empfehlen wir Dir, an unserem Online-Coaching teilzunehmen. Trainiere auch mit dem nachfolgenden Übungstest so lange, bis Du ihn sicher bestehst.

Weitere Informationen

   » Informationen zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens

   » Anfahrtsskizze zum Auswahlverfahren in Hann. Münden

BITTE BEACHTE
Solltest du einen längeren Auslandsaufenthalt planen, bewirb dich bitte mit zeitlichem Vorlauf, so dass du dein Auswahlverfahren bis zur Abreise komplett durchlaufen kannst.

Finde heraus, ob Du schon bereit bist.
Unser Übungstest beinhaltet beispielhaft Fragen aus dem computergestützten Eignungstest und soll Dir zeigen, welche Arten von Fragen Dich erwarten.

1. Testtag

Die Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit

Im Rahmen der Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit möchten wir feststellen, ob Du den besonderen körperlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes genügst.

Der Leistungstest setzt sich aus insgesamt 6 Prüfungsmodulen zusammen:

Kasten-Bumerang-Test

Beim Kasten-Bumerang-Test ist ein Übungsfeld aufgebaut, welches aus einer Turnmatte an der einen Seite und jeweils einem Kastenelement an den anderen drei Seiten besteht. In der Mitte des Feldes steht ein Hindernis.

Der Test beginnt stehend vor der Turnmatte. Bei Startkommando beginnt die Übung mit einer Vorwärtsrolle über die Turnmatte. Anschließend wird das Hindernis rechtsseitig umlaufen, um dann den links befindlichen Kasten zu überspringen und wieder zu durchkrabbeln.

Dieser Ablauf muss auch mit den beiden anderen Kastenteilen erfolgen, wobei jedes Mal zuvor das Hindernis in der Mitte umlaufen werden muss. Die Übung endet wieder am Startpunkt vor der Turnmatte.

Testbewertung

männlich: 17 Sekunden

weiblich:   20 Sekunden

Farmers Walk

Bei dieser Übung stehen 2 Kettlebells an der Startlinie und werden nach dem Startkommando von der Testperson jeweils in die rechte und linke Hand genommen.

Es folgt ein Transport in aufrechter Körperhaltung über eine Distanz von 60 Metern. Nach 15 Metern muss ein Hütchen umgangen/umlaufen werden, um anschließend wieder zurück in Richtung Startlinie zu gehen. Dieser Vorgang wird noch ein zweites Mal durchgeführt. Während dieser Übung dürfen die Kettlebells nicht abgesetzt werden.

Gewichte:
männlich: 24 Kg
weiblich:  16 Kg

Gewichte für die Bewerber/innen der zweijährigen-FOS:
männlich: 16 Kg
weiblich:  12 Kg 

Testbewertung

Die Übung gilt als bestanden, sobald die Kettlebells über die Distanz von 60 Metern ohne Absetzen transportiert werden konnten.

Ein maximaler Zeitansatz besteht bei dieser Übung nicht.

Personenrettung

Bei dieser Übung sitzt eine ca. 70 Kg schwere Rettungspuppe an der Startlinie mit Rücken zur Transportstrecke.

Nach Startkommando bringt die/der Bewerber/in den Dummy in den Rettungsgriff, um ihn über eine Strecke von 15 Metern zu transportieren. Hierbei befindet sich nach 7,5 Metern ein Hütchen, so dass hier auch in Richtung des Startpunkts zurücktransportiert wird. Die Übung endet, sobald der Dummy wieder an der Startlinie abgesetzt wurde.

Für die Bewerber/innen der zweijährigen-FOS wird ein geringeres Gewicht des Rettungsdummys gewählt.

Testbewertung

Die Übung ist zeitlich auf max. 2 Minuten ausgelegt.

Ein Absetzen und erneutes Weitertransportieren ist erlaubt.

Jump & Reach

Bei dieser Übung gilt es, oberhalb einer Markierungslinie von 2,10 Metern, durch einen Sprung in die Höhe, mit der Hand anzuschlagen.

Testbewertung

Die Übung gilt als bestanden, sobald der Handabschlag auf oder oberhalb der Markierungslinie erfolgt.

Waffenhandhabung

Die Testperson empfängt eine nicht schussfähige Waffe und soll lediglich den Abzug betätigen.

Testbewertung

Die Übung gilt als bestanden, wenn die Waffe in einem ordnungsgemäßen Griff gehalten werden kann und der Finger zur Betätigung des Abzuges lang genug ist.

3.000-Meter-Lauf

Der 3.000-Meter-Lauf wird auf der Aschenbahn des Sportplatzes absolviert.

Hierzu sind 7,5 Runden á 400 Meter zu laufen.

Bitte beachte, dass der Sporttest auch im Winter im Freien stattfindet.

Testbewertung

männlich: 17 Minuten

weiblich:  20 Minuten

Bonuspunkte

Vorbereitung

Wir raten Dir, vor Deinem Test ausreichend zu trainieren, um optimal auf die Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit vorbereitet zu sein.

2. Testtag

Das Strukturierte Interview

Wenige Wochen nach dem computergestützten Eignungstest und der Sportprüfung findet Dein Auswahlgespräch statt, welches in Form eines Strukturierten Interviews durchgeführt wird.

Bist du geeignet?

Eine Auswahlkommission wird in einem Gespräch mit Dir beurteilen, ob Du für den Polizeiberuf geeignet bist. Hierfür möchten wir u.a. Deine Fähigkeiten in Bereichen wie Kontaktverhalten, Berufsmotivation/Einstellung zum Beruf, Sozialverhalten, emotionale Stabilität oder auch Eigeninitiative feststellen und bewerten.

Das Interview wird etwa 45 – 60 Minuten dauern. Bitte wundere Dich nicht, wenn das Interview etwas anders verläuft, als Du es erwartest. Die Kommission hat sich intensiv auf die Auswahlgespräche vorbereitet und sich bereits im Voraus für bestimmte Fragen entschieden, die dann im Verlauf des Interviews gestellt werden. Das Interview wirkt dadurch ggf. etwas strenger als ein frei geführtes Gespräch.

Der Ablauf

Das Interview beginnt mit Deiner Selbstvorstellung und einigen Nachfragen zu Deinem Berufswunsch und Deinem Lebensweg. Im Anschluss daran werden Dir mehrere Fragen gestellt, die sich auf Dein bisheriges Leben (Deine Biographie) beziehen. Wir werden Dich jeweils bitten, ein ganz konkretes, für Dich typisches Beispiel zu nennen, das Du tatsächlich erlebt hast. Beschreibe Dein damaliges Verhalten so genau wie möglich. Es ist hier besonders wichtig, dass Du ein ganz konkretes Beispiel nennst und nicht, wie Du Dich im Allgemeinen verhältst.

Grübel nicht zu lange über ein besonders gutes Beispiel nach, sondern nenne nach kurzem Nachdenken das Beispiel, dass Dir dazu am ehesten einfällt.

Die Frage könnte zum Beispiel lauten:
„Welche Erfahrungen hast Du mit Gruppenarbeit gemacht? Nenne bitte ein Beispiel. Was hast Du unternommen, um auftretende Probleme zu lösen?“

Nach den biographischen Fragen folgen die situativen Fragen. Bei diesen Fragen wirst Du aufgefordert, Dich in die Rolle eines Polizisten/einer Polizistin zu versetzen, der/die eine vorgegebene Situation bewältigen muss. In diesem Teil ist es sehr wichtig, dass Du Schritt für Schritt beschreibst, wie Du Dich in dieser Situation verhalten würdest.

Eine situative Frage könnte lauten:  
“Stelle Dir bitte vor Du bist Polizist/in. Du gehst gerade zusammen mit Deinem Kollegen auf Fußstreife und siehst, wie sich ein offensichtlich kerngesunder Autofahrer auf einen Behindertenplatz stellt und im Begriff ist das Auto zu verlassen. Was tust Du? Bitte beschreibe Dein Verhalten Schritt für Schritt.“

Nach dem Strukturierten Interview erfährst Du unmittelbar, ob Du grundsätzlich geeignet bist.

Wenn ja, kommst Du auf die Rankingliste und erfährst zu einem späteren Zeitpunkt, ob Du auch eine Einstellungszusage erhältst.

Dafür meldet sich die die Polizeiakademie zu gegebener Zeit bei Dir.

Die Einstellungszusage kann allerdings vorbehaltlich sein, sofern noch Verfahrensschritte ausstehen.

 

3. Testtag

Die polizeiärztliche Untersuchung

Die medizinischen Unterlagen schicken wir Dir per Mail vorab. Der Termin für die medizinische Untersuchung wird Dir je nach erreichter Punktzahl und Kapazität am jeweiligen Standort zugesandt.

Die Untersuchung findet bei einem der sechs Medizinischen Dienste statt und dauert ca. 4 -5 Stunden. Geprüft wird, ob Du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügst.

Deine medizinischen Unterlagen bringst Du bitte am Tag der Untersuchung mit. Der Hausarztbogen und die Selbstauskunft sind zwingend am Untersuchungstag vorzulegen.

Es ist nicht erforderlich, nüchtern zum Untersuchungstermin zu erscheinen. Das Trinken von Wasser im Vorfeld ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Bring Dir außerdem etwas zum Frühstücken bzw. Mittagessen mit.

Belastungs-EKG

Im Rahmen der Untersuchungen findet ein Belastungs-EKG statt, mit dem u.a. die Ausdauerleistungsfähigkeit überprüft wird.

Weitere Untersuchungen

Z.B. Ruhe-EKG, Labortest, Blut-Drogentest, Größe und Gewicht, Zahnstatus, Lungenfunktionstest, Sehtest, Hörtest, ärztliche körperliche Untersuchung und weitere.

BMI

Für eine Einstellung bei der Polizei Niedersachsen sollte Dein Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft.

Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit. Die medizinische Überprüfung zur Feststellung dieser Polizeidiensttauglichkeit von Bewerber*Innen unterliegt der Dienstvorschrift (PDV 300) 

Bei medizinischen Fragen (z. B. bei Augenproblemen) wende Dich bitte an unseren Medizinischen Dienst unter (0551) 491 -2078 oder -2074 oder per E-Mail an medizinische-auswahl-goettingen@zpd.polizei.niedersachsen.de .

Die Einstellung

Nachdem Du alle Auswahlschritte durchlaufen hast, wirst Du, sofern Du nicht eine Direktzusage erhalten hast, in die für Deine Wunschbehörde gültige Rankingliste eingeordnet.

Die Besten erhalten die Zusage für ein dreijähriges Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen, sofern bis zur Einstellung keine Tatsachen hinzukommen, die Deine Eignung in Frage stellen.

Unter folgender Nummer erreichst Du uns bei WhatsApp:

0123 4567891

Einschränkungen und Erkrankungen,
die grundsätzlich zur Polizeidienstuntauglichkeit führen können

Augen:

  • Bei ei­ner Myo­pie (Kurz­sich­tig­keit) darf die Bre­chungs­a­no­ma­lie der Au­gen vor der Ope­ra­ti­on nicht über dem Wert von -5,0 Di­op­tri­en und bei ei­ner Hy­per­opie (Weit­sich­tig­keit) nicht über +3,0 Di­op­tri­en lie­gen bzw. ge­le­gen ha­ben. Einzelfälle bis -6 bzw. +4 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung 5 Dioptrie (Astigmatismus) können geprüft werden)
  • Visus ohne Korrektur: Bei Myopen vor Vollendung des 20. Lebensjahres unter 0,5 ein- oder beidseitig; Einzelfälle bis 0,3 können geprüft werden. Nach Vollendung des 20. Lebensjahres unter 0,3 ein- oder beidseitig; Einzelfälle bis 0,1 können geprüft werden.
  • Visus mit Korrektur: Unter 1,0 auf dem besseren und unter 0,8 auf dem schwächeren Auge.
  • Bei Hyperopen: Hyperopie in Cycloplegie über +2,5 dpt. auf einem Auge.
  • Farbuntüchtigkeit
  • Fehlende oder gestörte räumliche Sehleistung mit einem Bildpunktverschiebungswinkel von mehr als 100 Winkelsekunden.
  • Augenveränderungen, die aus ärztlicher Sicht das Benutzen von Haftschalen unverzichtbar machen.
  • Dämmerungssehschärfe
  • Blendungsempfindlichkeit

Befunde nach erfolgter Augenlaser-OP werden erst nach sechs Monaten beim Regionalmedizinischen Dienst abschließend beurteilt

ANDERE ERKRANKUNGEN:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Erkrankungen der Bewegungsorgane, bzw. des Skelettsystems
  • Psychische Erkrankungen
  • Allergische Erkrankungen
  • Autoimmunerkrankungen
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Wir weisen darauf hin, dass diese Auflistung nicht abschließend ist.

Bei bestehenden Vorerkrankungen erfolgt im Rahmen der medizinischen Überprüfung eine einzelfallbezogene Prüfung.

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