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Auswahlverfahren

Vom computergestützten Eignungstest bis zur Einstellung – hier findest Du alle Informationen rund um das Auswahlverfahren.

Was erwartet Dich nach Absenden Deiner Bewerbung?

Nach jedem Testabschnitt teilen wir Dir unmittelbar mit, ob Deine Reise bei uns weitergeht und Du Deinem Wunschberuf einen Schritt näher gekommen bist.

Sobald Du einen Testabschnitt nicht bestanden hast, kann Deine Bewerbung leider nicht weiter berücksichtigt werden. Eine erneute Bewerbung im
darauffolgenden Bewerbungsverfahren ist allerdings möglich.

Prüfung Deiner Bewerbung

Im ersten Schritt des Auswahlverfahrens prüfen wir, ob Du alle nötigen Voraussetzungen für eine Bewerbung bei uns erfüllst und ob Deine Unterlagen vollständig sind. Bitte achte darauf, alle notwendigen Unterlagen hochzuladen. Falls Du Dich schriftlich bewirbst, beachte unsere Checkliste. Das vermeidet zusätzliche Arbeit, Kosten und wir können Dich zeitnah für unseren ersten Testabschnitt einladen.

Nach Eingang Deiner Bewerbung senden wir Dir zeitnah eine Bestätigung über den Eingang dieser zu.

Der computergestützte Eignungstest

Der nächste Schritt auf Deinem Weg zur Polizeikommissaranwärterin, bzw. zum Polizeikommissaranwärter ist ein computergestützter Eignungstest.

Wichtig zu wissen:

  • Es handelt sich um einen reinen Computertest.
  • Geprüft werden u.a. Sprach- und Ausdrucksvermögen, Denkaufgaben, Problemlösungsaufgaben, Zahlenreihen, Gedächtnisübungen, Postkorbübung, Rechtschreibung, u.v.m.
  • Dauer: ca. 4 1/2 Stunden (inkl. Pause).

Um sich optimal auf den computergestützten Eignungstest vorzubereiten, empfehlen wir Dir, die einschlägig bekannten Testhandbücher durchzugehen. Trainiere mit dem nachfolgenden Übungstest so lange, bis Du ihn sicher bestehst.

Weitere Informationen

   » Informationen zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens

   » Informationen zum Einstellungstest

   » Anfahrtsskizze zum Auswahlverfahren in Hann. Münden

BITTE BEACHTE im Hinblick auf Deinen Bewerbungszeitpunkt (wenn Du z.B. einen längeren Auslandsaufenthalt planst), dass der computergestützte Eignungstest üblicherweise nur im Zeitraum von Juli bis zum folgenden Frühjahr angeboten wird.

Finde heraus, ob Du schon bereit bist.
Unser Übungstest beinhaltet beispielhaft Fragen aus dem computergestützten Eignungstest und soll Dir zeigen, welche Arten von Fragen Dich erwarten.

Die Sportprüfung

Im Rahmen der Sportprüfung möchten wir feststellen, ob Du im Ausdauerbereich den besonderen körperlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes genügst.

Dazu ist ein 5000 m-Lauf zu absolvieren. Bitte beachte, dass der Sporttest auch im Winter im Freien stattfindet.

Erforderliche Zeiten

Volljährig

Minderjährig (unter 18 Jahre)

Wenn Du die geforderten Zeiten im Sporttest nicht erreichst, scheidest Du aus dem Verfahren aus. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Dir, regelmäßig Ausdauersport zu betreiben und rechtzeitig vor der Sportprüfung mit dem Lauftraining zu beginnen.

Bonuspunkte

Vorbereitung

Wir raten Dir, vor Deinem Test ausreichend zu trainieren. Damit Du Dich optimal auf Deine Sportprüfung vorbereiten kannst, haben wir einen Trainingsplan für Dich erstellt.

test „Mindestkörperlänge“

Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen müssen eine Mindestkörperlänge von 163 cm vorweisen.

Eine Unterschreitung dieser Mindestvorgabe führt jedoch nicht automatisch zu einer Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit. Betroffene Bewerberinnen/Bewerber können den Nachweis erbringen, dass die geringe Körperlänge nicht zu einer Beschränkung bei der Aufgabenbewältigung im Polizeivollzugsdienst führt.

Die Ermittlung dieses Nachweises erfolgt ausschließlich in Form eines an der Polizeiakademie Niedersachsen stattfindenden Vortestes „Mindestkörperlänge (MKL)“. Dieser zusätzliche Testabschnitt findet grundsätzlich einen Tag nach dem zugewiesenen Termin des computergestützten Teils des Eignungsauswahlverfahrens (GöPA) und des Sporttestes statt.

Du hast die Möglichkeit in einem Mehrbettzimmer an der Polizeiakademie Niedersachsen gegen die Zahlung von 15,- Euro zu übernachten. Auch besteht hier die Möglichkeit der Einnahme eines kostenpflichtigen Frühstücks.

Der Test „Mindestkörperlänge“ orientiert sich primär an den körperlichen Anforderungen des Polizeidienstes. Dazu gehören z. B. die Fähigkeiten zur Durchsetzung von Maßnahmen unter Anwendung des unmittelbaren Zwangs oder auch den Erfordernissen, Personen aus Gefahrenbereichen bergen zu können. Dies stellt somit einen unmittelbaren Bezug zur polizeilichen Einsatzpraxis dar.

Das Testverfahren besteht aus den folgenden fünf Übungen:

Der Test „Mindestkörperlänge“ wird als bestanden gewertet, wenn die jeweilige Testperson an allen Übungen teilgenommen hat und in jeder einzelnen die Mindestleistung erbracht oder überschritten hat. Ein Ausgleich einer nicht bestandenen Übung durch eine überdurchschnittliche Leistung in einer anderen Übung ist nicht möglich.

Bleibt die Testperson in einer oder mehreren Übungen unterhalb der Mindestleistung oder bricht sie das Testverfahren ab, scheidet sie aus dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus. Eine Wiederholung im selben Bewerbungsverfahren ist dann nicht möglich, aber eine Bewerbung für ein späteres Bewerbungsverfahren. 

Das Strukturierte Interview

Wenige Wochen nach dem computergestützten Eignungstest und der Sportprüfung findet Dein Auswahlgespräch statt. Das führt die von Dir angegebenen Wunschbehörde in Form eins strukturierten Interviews durch.

Bist du geeignet?

Ein Gremium, bestehend aus Angehörigen der jeweiligen Polizeidirektion, wird in einem Gespräch mit Dir abschließend beurteilen, ob Du für den Polizeiberuf geeignet bist. Hierfür möchten wir u.a. Deine Fähigkeiten in Bereichen wie Kontaktverhalten, Berufsmotivation/Einstellung zum Beruf, Sozialverhalten, emotionale Stabilität oder auch Eigeninitiative feststellen und bewerten.

Das Interview wird etwa 45 – 60 Minuten dauern. Bitte wundere Dich nicht, wenn das Interview etwas anders verläuft, als Du es erwartest. Die Kommission hat sich intensiv auf die Auswahlgespräche vorbereitet und sich bereits im Voraus für bestimmte Fragen entschieden, die dann im Verlauf des Interviews gestellt werden. Das Interview wirkt dadurch ggf. etwas strenger als ein frei geführtes Gespräch.

Der Ablauf

Das Interview beginnt mit Deiner Selbstvorstellung und einigen Nachfragen zu Deinem Berufswunsch und Deinem Lebensweg. Im Anschluss daran werden Dir mehrere Fragen gestellt, die sich auf Dein bisheriges Leben (Deine Biographie) beziehen. Wir werden Dich jeweils bitten, ein ganz konkretes, für Dich typisches Beispiel zu nennen, das Du tatsächlich erlebt hast. Beschreibe Dein damaliges Verhalten so genau wie möglich. Es ist hier besonders wichtig, dass Du ein ganz konkretes Beispiel nennst und nicht, wie Du Dich im Allgemeinen verhältst.

Grübel nicht zu lange über ein besonders gutes Beispiel nach, sondern nenne nach kurzem Nachdenken das Beispiel, dass Dir dazu am ehesten einfällt.

Die Frage könnte zum Beispiel lauten:
„Welche Erfahrungen hast Du mit Gruppenarbeit gemacht? Nenne bitte ein Beispiel. Was hast Du unternommen, um auftretende Probleme zu lösen?“

Nach den biographischen Fragen folgen die situativen Fragen. Bei diesen Fragen wirst Du aufgefordert, Dich in die Rolle eines Polizisten/einer Polizistin zu versetzen, der/die eine vorgegebene Situation bewältigen muss. In diesem Teil ist es sehr wichtig, dass Du Schritt für Schritt beschreibst, wie Du Dich in dieser Situation verhalten würdest.

Eine situative Frage könnte lauten:  
“Stelle Dir bitte vor Du bist Polizist/in. Du gehst gerade zusammen mit Deinem Kollegen auf Fußstreife und siehst, wie sich ein offensichtlich kerngesunder Autofahrer auf einen Behindertenplatz stellt und im Begriff ist das Auto zu verlassen. Was tust Du? Bitte beschreibe Dein Verhalten Schritt für Schritt.“

Nach dem Strukturierten Interview erhälst Du im besten Fall eine Einstellungszusage bei Deiner Wunschbehörde. Diese ist dann allerdings vorbehaltlich der medizinischen Eignung.

Die polizeiärztliche Untersuchung

Sofern Deine bisherigen Ergebnisse eine Einstellung wahrscheinlich machen, folgt die medizinische Untersuchung. Im ersten Schritt werden Deine eingereichten medizinischen Unterlagen in Augenschein genommen. Sprechen diese für eine Einstellung, erhältst Du einen persönlichen Termin zur Untersuchung Deiner Polizeidiensttauglichkeit.

Die Untersuchung findet für gewöhnlich am Ort Deiner angegebenen Wunschbehörde statt und dauert ca. 5 Stunden. Geprüft wird, ob Du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeidienstes genügst.

Du solltest am Untersuchungstag nüchtern zur angegebenen Zeit beim Medizinischen Dienst erscheinen. Das Trinken von Wasser ist im Vorfeld der Untersuchungen jedoch erlaubt und sogar ausdrücklich erwünscht. Bring Dir außerdem etwas zum Frühstücken mit.

Belastungs-EKG

Im Rahmen der Untersuchungen findet ein Belastungs-EKG statt, mit dem u.a. die Ausdauerleistungsfähigkeit überprüft wird.

Weitere Untersuchungen

Z.B. Ruhe-EKG, Labortest, Blut-Drogentest, Größe und Gewicht, Zahnstatus, Lungenfunktionstest, Sehtest, Hörtest, ärztliche körperliche Untersuchung und weitere.

BMI

Für eine Einstellung bei der Polizei Niedersachsen sollte Dein Body-Mass-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 liegen. Liegt der BMI außerhalb der Toleranzen, wird die Bewerberin bzw. der Bewerber grundsätzlich als polizeidienstuntauglich eingestuft.

Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit. Die medizinische Überprüfung zur Feststellung dieser Polizeidiensttauglichkeit von Bewerber*Innen unterliegt der Dienstvorschrift (PDV 300) 

Bei medizinischen Fragen (z. B. bei Augenproblemen) wende Dich bitte an unseren Medizinischen Dienst unter (0551) 491 -2078 oder -2074 oder per E-Mail an medizinische-auswahl-goettingen@zpd.polizei.niedersachsen.de .

Die Einstellung

Nachdem Du alle Auswahlschritte durchlaufen hast, wirst Du, sofern Du nicht eine Direktzusage erhalten hast, in die für Deine Wunschbehörde gültige Rankingliste eingeordnet.

Die Besten erhalten die Zusage für ein dreijähriges Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen, sofern bis zur Einstellung keine Tatsachen hinzukommen, die Deine Eignung in Frage stellen.

Unter folgender Nummer erreichst Du uns bei WhatsApp:

0123 4567891

Waffenhandhabung

Als erste Übung wird mit einer Übungswaffe die Waffenhandhabung geprüft. Diese Waffe ist schussunfähig und das in der Waffe befindliche Magazin ist leer.

Ein ausgebildeter Schusswaffen- und Einsatztrainer*in zeigt und erklärt Dir im ersten Schritt die Prüfung.
Hierbei musst Du das Verschlussteil der Waffe nach hinten bringen können, bis dieses durch den Verschlussfanghebel arretiert wird. Hierfür hast Du 3 Versuche.
Im Anschluss löst Du den Verschlussfanghebel. Hierfür hast Du fünf Versuche.

Diese beiden Übungsschritte simulieren den Ladevorgang der Waffe. Abschließend musst du noch den Abzug betätigen, um eine Schussabgabe zu simulieren. Es ist empfehlenswert, diese drei Prüfungsschritte mit der dominanten Hand durchzuführen.

Hindernis überwinden

Bei dieser Übung musst Du einen ca. 1,30 m hohen Turnkasten überwinden, der längs vor Dir steht, indem du mit kurzem Anlauf auf den Kasten springst, ihn fußläufig überwindest und am Ende des Kastens auf eine dahinter abgelegte Turnmatte springst.

Hierfür hast Du einen Probeversuch und drei weitere Versuche.
Bewältigst Du die Übung bereits im Probeversuch, wird dieser auch schon gewertet.

Jump & reach

Hier stehst Du seitlich an der Wand und streckst Deine Hand an der Wand nach oben, wobei Deine Handinnenfläche die Wand berührt.
Auf einem haftungsfähigen Untergrund wird an der Stelle eine Markierung gesetzt, an der der Mittelfinger der ausgestreckten Hand die höchste Stelle erreicht hat.

Nun springst Du in die Höhe und schlägst mit den ausgestreckten Fingern an der Wand ab. Hierbei wird die Entfernung zwischen der eingangs markierten Position des ausgestreckten Mittelfingers und der höchsten Stelle gemessen, an der Du beim Sprung angeschlagen hast.

Insgesamt hast du drei Versuche. Der höchste Sprung wird gewertet. Die Mindestsprunghöhe beträgt bei Frauen 30 cm und bei Männern 38 cm.

Handkraft

Messung der Handkraft mit einem Handdynamometer.

Hierbei drückst Du mit maximaler Kraft und waagerecht ausgestrecktem Arm abwechselnd mit der rechten und der linken Hand die maximale Handkraft. Die gedrückte Kraft wird in Kilogramm gemessen an den Handdynamometer übertragen.
Mit jeder Hand werden abwechselnd 5 Messungen durchgeführt, wobei mit jeder Hand ein Durchschnittswert von 29 Kilogramm erreicht werden muss.

Personenrettung

In dieser Übung wird das Szenario einer Personenrettung aus einem Fahrzeug nachgestellt.
Du wirst von uns mit einer Einsatzhose, Einsatzgürtel (bestückt mit allen aktuell im Einsatz- und Streifendienst geführten Führungs- und Einsatzmitteln) und einer ballistischen Schussweste ausgestattet.

Im ersten Schritt sitzt Du angeschnallt in einem Dienstkraftfahrzeug (T5). Auf Startsignal verlässt Du das Fahrzeug, läufst zum Heck, öffnest die Heckklappe und entnimmst den dort abgelegten Verbandskasten.
Anschließend läufst Du zu einem etwa 15 m entfernt geparkt abgestellten Fahrzeug (VW Passat) und legst dort den Verbandskasten ab.
Auf dem Fahrersitz befindet sich ein angeschnallter Rettungsdummy (ca.80 kg). Diese Person muss von Dir aus dem Fahrzeug gerettet werden, indem Du die Fahrertür öffnest, den Dummy abschnallst, ihn mit dem Rettungsgriff aus dem Fahrzeug rettest und ihn rückwärts bis kurz vor das Dienstfahrzeug transportierst.

An einer zuvor markierten Stelle wird der Dummy abgelegt und abschließend die Heckklappe des Dienstfahrzeugs geschlossen, die Du eingangs der Übung geöffnet hattest, um den Verbandskasten zu entnehmen. Mit Schließen der Heckklappe endet diese Übung. Hierfür hast Du insgesamt 2 Minuten Zeit.

Einschränkungen und Erkrankungen,
die grundsätzlich zur Polizeidienstuntauglichkeit führen können

Augen:

  • Bei ei­ner Myo­pie (Kurz­sich­tig­keit) darf die Bre­chungs­a­no­ma­lie der Au­gen vor der Ope­ra­ti­on nicht über dem Wert von -5,0 Di­op­tri­en und bei ei­ner Hy­per­opie (Weit­sich­tig­keit) nicht über +3,0 Di­op­tri­en lie­gen bzw. ge­le­gen ha­ben.
  • Visus ohne Korrektur: Unter 0,3 ein- oder beidseitig. Bei Myopen vor dem 20. Lebensjahr unter 0,5 ein- oder beidseitig.
  • Visus mit Korrektur: Unter 1,0 auf dem besseren und unter 0,8 auf dem schwächeren Auge.
  • Bei Hyperopen: Hyperopie in Cycloplegie über +2,5 dpt. auf einem Auge.
  • Farbuntüchtigkeit
  • Fehlende oder gestörte räumliche Sehleistung mit einem Bildpunktverschiebungswinkel von mehr als 100 Winkelsekunden.
  • Augenveränderungen, die aus ärztlicher Sicht das Benutzen von Haftschalen unverzichtbar machen.
  • Dämmerungssehschärfe
  • Blendungsempfindlichkeit

Befunde nach erfolgter Augenlaser-OP werden erst nach sechs Monaten beim Regionalmedizinischen Dienst abschließend beurteilt

ANDERE ERKRANKUNGEN:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Erkrankungen der Bewegungsorgane, bzw. des Skelettsystems
  • Psychische Erkrankungen
  • Allergische Erkrankungen
  • Autoimmunerkrankungen
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Wir weisen darauf hin, dass diese Auflistung nicht abschließend ist.

Bei bestehenden Vorerkrankungen erfolgt im Rahmen der medizinischen Überprüfung eine einzelfallbezogene Prüfung.

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