FAQs

Hier gibt’s Antworten auf die meistgestellten Fragen.

Voraussetzungen

Ja, wenn Du Bürgerin/Bürger eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum bist. Darüber hinaus kannst Du bei uns eingestellt werden, wenn Du am Tag der Einstellung eine Niederlassungserlaubnis vorweisen kannst.

Hier siehst Du die verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten bei der Polizei Niedersachsen.

Alle jemals bzw. aktuell gegen Dich geführten polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen, gerichtlichen oder sonstigen Ermittlungen musst Du in deiner Bewerbung angeben.

Unterlagen wie Strafbefehle, Einstellungsverfügungen, Urteile oder Anklageschriften müssen unter Angabe des Aktenzeichens beigefügt werden.

Am Tag der Einstellung darfst Du nicht älter als 31 Jahre sein (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).

Ein Mindestalter gibt es nicht, jedoch musst Du einen Monat vor Studienbeginn im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.

Bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern genügt auch der Nachweis über das „Begleitete Fahren ab 17 Jahre“.

Du musst 1,63m groß sein (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier).

Einen Monat vor Studienbeginn musst Du im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein.

Bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern genügt auch der Nachweis über das „Begleitete Fahren ab 17 Jahre“.

Bei Bewerbung gibst Du die Noten aus Deinem zuletzt erhaltenen Halbjahreszeugnis an.

Eine Tätowierung darf keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben. Tätowierungen im sichtbaren Bereich obliegen einer individuellen Prüfung. Piercings im sichtbaren Bereich und sogenannte „Tunnel“ im Ohr oder „Plugs“ sind nicht zulässig.

Bewerbung

Das aktuell gültige Bewerbungsdatum findest Du hier. Je früher Du allerdings Deine Bewerbung bei uns einreichst, umso früher können wir diese bearbeiten und Du kannst bei erfolgreicher Vorprüfung in das Auswahlverfahren starten.

Solange Du unsere Voraussetzungen erfüllst, kannst Du Dich so oft wie Du möchtest bewerben, allerdings nur einmal pro Einstellungstermin. Hast Du es also für eine Einstellung im kommenden Jahr nicht geschafft, kannst Du Dich für eine Einstellung im Jahr darauf bewerben.
Jeder Bewerbungsanlauf startet für Dich dann wieder bei „Null“. Das bedeutet, Du musst auch bereits bestandene Tests noch einmal durchlaufen.

Hast Du die Onlinebewerbung erfolgreich durchgeführt, bekommst Du direkt im Anschluss eine Eingangsbestätigung.

Bei einer Bewerbung per Post bekommst Du eine Rückmeldung, wenn wir Deine Daten vollständig in unser Computersystem eingegeben haben. Dies kann – je nach Bewerbungsaufkommen – zwischen 4 und 6 Wochen dauern.

Die Tests starten in der Regel ab ca. Juli diesen Jahres.

Auswahlverfahren

Nachdem Du uns Dein Erscheinen zum Einstellungstest bestätigt hast, erhältst Du von uns keine weitere Bestätigung und wir gehen davon aus, Dich am angegebenen Termin an der Akademie begrüßen zu können.

Du musst am Vortag bis spätestens 22:00Uhr Deinen Zimmerschlüssel an der Wache in Empfang nehmen.

Wenn Du am Testtag verhindert bist, können wir Dir einen neuen Termin anbieten. Dafür wende Dich bitte rechtzeitig an uns.

Der Computer- und der Sporttest finden in Hann. Münden statt. Das strukturierte Interview und die medizinische Untersuchung finden in Deiner angegebenen Wunschbehörde statt.

Der Testtag in Hann. Münden besteht aus einem ca. 4- stündigen Computertest mit anschließender Mittagspause und Sporttest. Der Testtag endet ca. 15:30 Uhr.

Wir testen fast ganzjährig.

Das heißt für Dich, dass Du Dich noch etwas gedulden musst, bis Du eine Rückmeldung bzgl. einer möglichen Einstellung bekommst. Die Bewerberinnen und Bewerber werden im Auswahlverfahren mit einem Punktesystem bewertet. Je mehr Punkte, desto weiter oben ist der Platz in der Rankingliste und eine Einstellung wahrscheinlich. Wenn Du noch etwas konkreter wissen möchtest, wie Deine Chancen für eine Einstellung stehen, kontaktierte gern Deinen Ansprechpartner.

Du erhältst die Testeinladung ca. 2-4 Wochen vor dem Datum des Einstellungstests.

Du erfährst Dein Testergebnis des Computertests direkt im Anschluss an den Test. Wenn Dich Deine Testauswertung noch etwas genauer interessiert, kontaktiere uns gern über unsere Telefon-Hotline! Beim anschließenden Sporttest erfährst Du ebenfalls direkt im Anschluss, ob Du bestanden hast.

Ja, das darfst Du. Wenn du anhältst, um beispielsweise etwas zu trinken oder Dir die Schuhe zuzubinden, muss Dir nur bewusst sein, dass die Zeit natürlich weiterläuft.

Der Erhalt der Bonuspunkte könnte ausschlaggebend dafür sein, ob Du in den Bereich der Einstellungszusage gelangst.

Ja, das darfst Du.

Da wir Dir nach jeder absolvierten Runde Deine Zeit ansagen werden, wäre es schön, wenn Du uns trotz der Musik akustisch wahrnehmen könntest.

Bist Du besonders schnell beim Laufen und unterschreitest die geforderte Maximalzeit um 7 Minuten, so erhältst Du einen Bonuspunkt.

Rechenbeispiel: Erwachsene Herren haben maximal 28 Minuten Zeit, um die 5ooo m zu laufen. Laufen sie die Distanz unter 21 Minuten, so erhalten sie einen Bonuspunkt.

Es macht jedoch keinen Unterschied, ob ein Erwachsener Herr mit 21 Minuten und einer Sekunde ins Ziel läuft oder aber mit 27 Minuten und 59 Sekunden.

Medizinische Untersuchung

Die Untersuchungen finden in der Regel beim zuständigen medizinischen Dienst Deiner Einstellungswunschbehörde statt.

Eine Rückmeldung erfolgt durch den Medizinischen Dienst nur, wenn sich eine Nachforderung z. B. aus erhöhten Laborwerten ergibt. Das Ergebnis der Untersuchung wird direkt dem Auswahldienst der Polizeiakademie übermittelt.

Sofern alle nach dem Strukturierten Interview (SI) eingereichten Unterlagen vollständig sind und kein weiterer Klärungsbedarf besteht, wirst Du möglichst zeitnah vom zuständigen Medizinischen Dienst zur Untersuchung eingeladen. Bei erforderlichen Nachforderungen kann es aber zu deutlichen Verzögerungen des weiteren Ablaufes vor allem durch erforderliche noch wahrzunehmende Arzttermine kommen.

Obligatorisch: Hausarztbescheinigung, Selbstauskunft

Ggfs. optional zusätzlich: Augenarztbefund, Allergiebefund, Befundberichte zu Vorerkrankungen/-behandlungen

Du solltest einen kompletten Vormittag (ca. 4h) einplanen.

In Deiner Einladung werden Dir alle Dinge mitgeteilt, die Du dabei haben musst.

Die Untersuchung besteht aus folgenden Abschnitten:

  • Ausfüllen der Selbstauskunft,
  • Labor,
  • Urinprobe,
  • im Anschluss Frühstück/trinken,
  • danach Sehtest,
  • Hörtest,
  • EKG,
  • Lungenfunktion,
  • Belastungs-EKG,
  • körperliche Untersuchung

Du erreichst den Medizinischen Dienst Dienstags von 07.30 bis 09.00 Uhr und Donnerstags von 12.00 bis 13.15 Uhr unter (0551) 491 -2078 oder -2074 oder jederzeit per Email.

Ein normaler BMI liegt im Bereich von 18 bis 27,5.

Es gibt einige Einschränkungen und Erkrankungen, die grundsätzlich zur Polizeidienstuntauglichkeit führen können. Du findest Sie hier.

Bei bestehenden Vorerkankungen erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung.

Das Belastungs-EKG wird durchgeführt, damit wir eine Erkrankung Deines Herz-Kreislaufsystems ausschließen können. Es erfolgt keine Leistungsmessung!

Ja, Du erreichst den Medizinischen Dienst unter folgender Mailadresse: medizinische-auswahl-goettingen@zpd.polizei.niedersachsen.de

Studium

Du verdienst während des Studiums ca. 1200 € netto. Mehr Infos dazu findest Du hier.

Das Studium dauert drei Jahre.

Beruf / Karriere

Bei Bewerbung musst Du bereits eine Wunschbehörde angeben, bei der Du nach Abschluss des Studiums Deinen Dienst versehen möchtest. Jedoch ist eine vorherige Verwendung in der Bereitschaftspolizei nicht ausgeschlossen.

Dies ist nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möglich. Es gibt Stellenausschreibungen, auf die Du Dich bewerben kannst.

Es besteht grundsätzlich später die Möglichkeit den Masterstudiengang zu absolvieren und in den höheren Dienst aufzusteigen.

Ja, die Möglichkeit besteht. Allerdings benötigst Du hierfür einen Tauschpartner aus dem jeweiligen Bundesland und musst einen Antrag stellen. Allerdings ist dies erst nach erfolgreichen Abschluss des Studiums möglich.

Sonstiges

Leider bieten wir als Polizeiakademie Niedersachsen keine Unterbringung an den unterschiedlichen Studienstandorten an. Jedoch erhältst Du kurz vor Beginn Deines Studiums einen Online-Zugang zu unserem polizeilichen „Intranet“. Dort hast Du die Möglichkeit online auf unserem „schwarzen Brett“ nach einer Unterkunft am jeweiligen Standort zu suchen. Hier stellen unsere Studierenden freie WG-Zimmer ein oder suchen Wohnungsnachmieter.

Zudem bietet die Stadt Nienburg ein extra Online-Wohnungsportal für unsere Studierenden in Nienburg an. Mit dem nachfolgenden Link gelangst Du zur Website: https://www.nienburg.de/portal/seiten/polizeiakademie-in-nienburg-902000452-21501.html

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