| |
| Voraussetzungen für Ihre Einstellung bei der Polizei Niedersachsen |
|
| |
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem
europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse Ausnahmen möglich. - Sie haben das Abitur, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
- Sie haben sechs Jahre Englischunterricht besucht oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
- Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre.
- Sie sind als Bewerberin mindestens 1,63 m und als Bewerber mindestens 1,68 m groß.
- Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie haben das Jugendschwimmabzeichen in Bronze.
- Sie sind darüber hinaus gesund und sportlich.
|
Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben stehenden Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Bei Tätowierungen beachten Sie bitte folgendes: Die Tätowierung darf auch bei Tragen eines kurzärmligen Uniformhemdes nicht sichtbar sein und keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben.
|
| |
| Weitere Voraussetzungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten Ihrer jeweiligen Schulbildung. |
| |
Realschülerinnen und Realschüler können sich für ein Praktikum bei der Polizei Niedersachsen und den Besuch einer Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung bewerben und nach Erwerb der Fachhochschulreife an der Polizeiakademie studieren.
|

Letzte Änderung: 04.05.2011